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Zertifizierung von Rufanlagen
Damit Rufanlagen den “allgemein anerkannten Regeln der Technik” entsprechen, muss eine Konformität zur DIN VDE 0834 Teil 1 (Geräteanforderungen) und Teil 2 (Umweltbedingungen und Elektromagnetische Verträglichkeit) bestehen.
Der Sachverständige bietet den Herstellern von Rufanlagen eine Konformitätsprüfung von Rufanlagen nach DIN VDE 0834 Teil 1 und Teil 2 an. Die Prüfungen nach Teil 2 werden in Kooperation mit dem VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut durchgeführt.
Nach Feststellung der Konformität erhält der Hersteller der Rufanlage hierüber ein Zertifikat nebst Prüfberichten.
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