Zertifizierungen

Zertifizierung von Rufanlagen

Damit Rufanlagen den “allgemein anerkannten Regeln der Technik” entsprechen, muss eine Konformität zur DIN VDE 0834 Teil 1 (Geräteanforderungen) und Teil 2 (Umweltbedingungen und Elektromagnetische Verträglichkeit) bestehen.

Der Sachverständige bietet den Herstellern von Rufanlagen eine Konformitätsprüfung von Rufanlagen nach DIN VDE 0834 Teil 1 und Teil 2 an. Die Prüfungen nach Teil 2 werden in Kooperation mit dem VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut durchgeführt.

Nach Feststellung der Konformität erhält der Hersteller der Rufanlage hierüber ein Zertifikat nebst Prüfberichten.