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Vorschriften und allgemein anerkannte Regeln der Technik für Rufanlagen
DIN VDE 0834 Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnliche Einrichtungen Die seit dem 1. April 2000 gültige Norm DIN VDE 0834 gilt für das Errichten, Ändern, Erweitern und Prüfen sowie für den Betrieb von Rufanlagen, mit deren Hilfe Personen herbeigerufen oder gesucht werden können. Kennzeichnend für diese Anlagen ist eine mehr oder minder große Gefährdung, die für den Rufenden oder Dritte auftreten kann, wenn Rufe infolge einer Störung nicht signalisiert werden oder Störungen nicht rechtzeitig erkannt werden.
Die Norm DIN VDE 0834 gilt für Rufanlagen in: a) Krankenhäusern, Pflegeheimen, Pflegestationen und ähnlichen Einrichtungen; b) Alten- oder Seniorenwohnheimen; c) Justizvollzugsanstalten; d) für andere Anlagen der Fernmelde- und Informationstechnik, wenn sie die Funktion einer Rufanlage beinhalten
Heimmindestbauverordnung HeimMindBauV § 7 der HeimMindBauV: Räume, in denen Pflegebedürftige untergebracht sind, müssen mit einer Rufanlage ausgestattet sein, die von jedem Bett aus bedient werden kann.
DIN EN 50134 Personen- Hilferufanlagen Die seit 2002 gültige Europäische Norm DIN EN 50134 legt die Mindestanforderungen für Personen- Hilferufanlagen fest. Eine Personen- Hilferufanlage stellt über 24 Stunden Einrichtungen für Alarmauslösung, Identifizierung, Signalübertragung, Alarmempfang, Protokollierung und Gegensprechen zur Verfügung, um Rückbestätigung und Hilfeleistung für hilfebedürftige Personen, die zu Hause leben, vorzusehen.
DIN 77800 Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform “Betreutes Wohnen für ältere Menschen” Die seit dem Jahr 2006 gültige Norm fordert im Betreuten Wohnen eine “Notrufsicherung” nach DIN EN 50134, siehe wie zuvor.
DIN 18040, Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude Die seit dem Jahr 2010 gültige Norm fordert Notrufanlagen für Menschen mit Behinderung in öffentlich zugänglichen Sanitärräumen, insbesondere (nach Musterbauverordnung § 50 Abs.2) für - Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens - Sport- und Freizeitstätten - Einrichtungen des Gesundheitswesens - Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude - Verkaufs- und Gaststätten, - Stellplätze, - Garagen und Toilettenanlagen.
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