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Inspektion von Rufanlagen
Nach der Norm DIN VDE 0834 Teil 1, Ziffer 9.8 und 9.9 müssen Rufanlagen vier mal jährlich, in etwa gleichen Zeitabständen inspiziert werden.
Die durchgeführten Inspektionen sind im Interesse des Betreibers der Rufanlage “gerichtsfest” zu dokumentieren.
Rufanlage sind durch eine “Fachkraft für Rufanlagen” zu inspizieren, siehe DIN VDE 0834 Teil 1, Ziffer 9.7.
Die Inspektion ist ein Teil der Instandhaltung und wird als “Maßnahme zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes” definiert.
Vom Sachverständigen werden Inspektionen von Rufanlagen durchgeführt.
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