Gutachten

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Der Sachverständige erstellt als Freier Sachverständiger oder als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Gutachten für

  • Hersteller von Rufanlagen
  • Errichter von Rufanlagen
  • Betreiber von Rufanlagen
  • Nutzer von Rufanlagen
  • Strafverfolgungsbehörden
  • Gerichte

Alle Gutachten werden unabhängig vom Auftraggeber objektiv, unparteiisch und weisungsfrei erstellt.

Gerichtsgutachten und Gutachten für die Strafverfolgungsbehörden werden nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - (JVEG), Honorargruppe 8, Datenverarbeitung abgerechnet.