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Gutachten
Der Sachverständige erstellt als Freier Sachverständiger oder als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Gutachten für
- Hersteller von Rufanlagen
- Errichter von Rufanlagen
- Betreiber von Rufanlagen
- Nutzer von Rufanlagen
- Strafverfolgungsbehörden
- Gerichte
Alle Gutachten werden unabhängig vom Auftraggeber objektiv, unparteiisch und weisungsfrei erstellt.
Gerichtsgutachten und Gutachten für die Strafverfolgungsbehörden werden nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - (JVEG), Honorargruppe 8, Datenverarbeitung abgerechnet.
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