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Fachkraft für Rufanlagen
Das Errichten, Ändern, Erweitern und Instandhalten von Rufanlagen darf nach DIN VDE 0834 nur durch eine “Fachkraft für Rufanlagen” vorgenommen werden.
Eine Fachkraft für Rufanlagen ist im Sinne der Norm DIN VDE 0834 Teil 1, Ziffer 3.1.1: Person, die geschultes Fachwissen hat, um eine Rufanlage nach den geltenden Normen aufzubauen, zu prüfen und deren Funktionstüchtigkeit zu bescheinigen.
Vom Sachverständigen werden herstellerneutrale Fortbildungen zur beruflichen Qualifizierung angeboten. Diese Kombinations-Fortbildung richtet sich gleichermaßen an
- Planer für Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Justizvollzugsanstalten und öffentlichen Behinderten WC sowie für Errichter, die Rufanlagen selbst planen
- Errichter für Rufanlagen sowie technische Mitarbeiter von Betreibern, die Inspektionen und Instandsetzungen eigenverantwortlich durchführen
- Betreiber von Rufanlagen die eigenverantwortlich alle technischen und organisatorischen Maßnahmen managen
Planer und Errichter sowie technische Mitarbeiter benötigen als Voraussetzung eine abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung bzw. eine adäquate Berufserfahrung.
Die Fortbildung wird mit einem Test (45 multiple choice Fragen) abgeschlossen. Bei erfolgreich abgeschlossenem Test erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat “Planer für Rufanlagen” oder “Fachkraft für Rufanlagen” oder “Betreiber für Rufanlagen”
Bei Interesse an einer Fortbildung setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung.
Nächster Termin: 20. März 2012 im Klinikum Leverkusen
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