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Abnahme von Rufanlagen
Rufanlagen sind nach DIN VDE 0834 Teil 1, Ziffer 7.1 vor deren Inbetriebnahme durch eine “Fachkraft für Rufanlagen” abzunehmen. Die Abnahmeprüfung umfasst:
a) Sicht- und Funktionsprüfung der Rufanlage und deren Geräte
b) Prüfung auf Vollständigkeit der für den Betrieb der Rufanlage erforderlichen Unterlagen
c) Abnahmeprotokoll mit Unterschrift des für die Abnahmeprüfung Verantwortlichen
Erst nach erfolgter Abnahmeprüfung kann die Rufanlage mit dem Abnahmeprotokoll und den erforderlichen Unterlagen (siehe unten) an den Betreiber der Rufanlage ordnungsgemäß übergeben werden.
Erforderliche Unterlagen bzw. Begleitpapiere
- Gebrauchsanweisung / Bedienungsanleitung für den Anwender
- Technische Beschreibung mit Installationsanweisung
- Installationsdokumentation des installierten Systems
Vom Sachverständigen werden Abnahmen von Rufanlagen durchgeführt.
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